Internat

Der Sunneschyn Steffisburg führt zwei interne Wohngruppen (WG Adler und WG Schwalbe). Im Internat werden die Schüler*innen von Sonntagabend bis Freitagnachmittag rund um die Uhr sozialpädagogisch betreut. Ziel der Internatsbetreuung ist es, ergänzend und wo nötig stellvertretend für das Elternhaus, umfassende Lernfelder zur Verfügung zu stellen, um die Kinder in der Erreichung grösstmöglicher Selbständigkeit und lebenspraktischer Kompetenzen zu unterstützen. Das Internat ist aber auch ein Erfahrungs- und Erholungsort. Wiederkehrende Abläufe und Rituale sowie konstante Bezugspersonen vermitteln Sicherheit, Geborgenheit und Zuverlässigkeit.
Durch das Zusammenleben auf der Wohngruppe wird das soziale Verhalten gefördert. Die Schüler*innen lernen für sich wie für die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen und werden in allen Bereichen der Lebensbewältigung angeleitet und wo nötig unterstützt. Alle Unterstützungsleistungen zielen auf grösstmögliche Autonomie, Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hin.

Jedem Kind steht eine Bezugsperson zur Seite. Sie ist für die Belange des Kindes zuständig und koordiniert Termine und Informationen zwischen Eltern, einweisenden Behörden, Schule und Therapie.

Es werden auch Kinder im Teilinternat aufgenommen, mit dem Ziel das familiäre System entsprechend zu entlasten. Schüler*innen im Teilinternat sind einer Wohngruppe angeschlossen und verbringen mindestens 3 Nächte im Sunneschyn Steffisburg. Am Mittwochnachmittag werden in der Regel Gruppenaktivitäten unternommen, daher ist dieser Tag fixer Bestandteil des Teilinternats. Wie im Internat, sind die Kinder im Teilinternat einer Bezugsperson zugeteilt. Ebenfalls haben Kinder im Teilinternat ein eigenes Zimmer.

Öffnungszeiten

  • Sonntagabend ab 18.00 Uhr bis Freitagnachmittag um 16.00 Uhr (in Ausnahmefällen bis 18.30 Uhr)
  • 14-täglich an Wochenenden (Termine siehe unter Download)
  • Sportferien (Winterlager)
  • Erste Sommerferienwoche (Projektwoche)

An den offenen Wochenenden und in den Sportferien werden die Wohngruppen jeweils zusammengelegt. Abgesehen von den oben erwähnten Zeiten bleibt das Internat während den Schulferien und an Feiertagen geschlossen.

Kosten
Der Aufenthalt im Internat ist kostenpflichtig. Das KJA rechnet mit den Eltern individuell nach konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen ab (https://www.kja.dij.be.ch/de/start/foerder--und-schutzleistungen/berechnung-der-kostenbeteiligung-unterhaltspflichtige.html)                        

Der Sunneschyn stellt Internatsschüler*innen grundsätzlich Frottee- und Bettwäsche zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, die persönliche Wäsche des Kindes im Sunneschyn waschen zu lassen. 

Nebenkosten
Am Aufnahmegespräch werden mit den Eltern und den einweisenden Behörden die Nebenkosten geklärt, welche vom KJA vorgegeben sind: Kleider und Schuhanschaffungen / persönliche Toiletten- und Bedarfsartikel / Taschengeld, inklusiv Handy, Telefon, Geschenke / Coiffeur / Hobby / Lager innerhalb der Betreuungsleistung / Reisen und individuelle Fahrten ausserhalb der vereinbarten Betreuungsleistung / Therapien ausserhalb des Behandlungskonzepts des Sunneschyn / Auswärtige Verpflegung in Verbindung mit Integrationsleistung / Grössere Anschaffungen / Urinproben

Die Teilnahme an Projektwoche und Winterlager ist freiwillig. Bei einer Teilnahme wird ein Unkostenbeitrag von je Fr. 80.-- in Rechnung gestellt.

Anmeldung
Die Anmeldung für das Internat oder Teilinternat erfolgt mit der Schulanmeldung. Die Kinder haben beim Eintritt das Schulalter erreicht und sind im Besitz eines schulischen Abklärungsberichts (SAV) der Erziehungsberatung. Die Platzzahl im Internat ist beschränkt (max. 7 Schüler*innen pro Wohngruppe - insgesamt 14 Plätze).

Voraussetzung für die Aufnahme im Internat/Teilinternat ist die Bereitschaft der Eltern zu einer Zusammenarbeit mit einer fachlichen Behörde:

  • Beistandschaft für den Schüler/die Schülerin durch den zuständigen Sozialdienst der Wohngemeinde und/oder intensive Begleitung einer sozialpädagogischen Familienbegleitung

Der Aufenthalt und die Aufenthaltsziele im (Teil-)Internat werden am Aufnahmegespräch abgemacht und an den Standortgesprächen gemeinsam mit Eltern und gesetzlichen Vertreterinnen regelmässig ausgewertet und auf die Notwendigkeit hin überprüft.

Schüler*innen, die bereits im Sunneschyn beschult werden und bei denen sich ein Wechsel ins Internat oder Teilinternat abzeichnet, benötigen eine ergänzende Verfügung für die Übernachtung im Internat. Der allfällige Bedarf für einen Aufenthalt im Internat oder Teilinternat ist von einer Fachstelle zu begründen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Schüler*innen der Heilpädagogischen Schule der Region Thun ins Internat aufgenommen.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos